Wasiya (Testament)

Abdullah Ibn Umar berichtete, dass der Gesandte Allahs (s*) sagte: „Es ist nicht richtig, dass ein Muslim, der etwas besitzt, über das er ein Vermächtnis machen soll, zwei Nächte verbringt, ohne dass er bei sich ein von ihm schriftlich niedergelegtes Testament aufbewahrt“ (Buchari).

Um Ihnen bei der Erfüllung dieser religiösen Pflicht behilflich zu sein, hat muslimehelfen diese Kurzanleitung zum Verfassen eines Testaments vorbereitet.

Wie verfasse ich mein Testament?

Ein Testament zu schreiben ist einfach. Um zu gewährleisten, dass es auch rechtskräftig ist, sollten Sie sich fachlichen Rat bei einem Anwalt einholen, wenn möglich bei einem muslimischen Anwalt.

Testamentsvollstrecker

Testamentsvollstrecker führen die in Ihrem Testamnet enthaltenen Anordnungen aus. Folgende Personen können Sie mit dieser Aufgabe betrauen: Ihren Ehepartner, Verwandte, Freunde oder eine andere Person Ihres Vertrauens.

Vermeiden Sie jedoch Banken und Treuhandgesellschaften als Vermögensverwalter/Testamentsvollstrecker. Diese sind teuer und bei ausreichend sorgfältiger Planung auch nicht notwendig. Zu beachten ist:

*

Planen Sie Ihr Vermächtnis sorgfältig! Eine gute Ausarbeitung Ihres Testaments und Aufteilung Ihres Eigentums kann eine Steuerpflicht wesentlich senken oder sogar ausschließen.
*

Walten Sie Ihren Angehörigen gegenüber in Gerechtigkeit, um Erbstreitigkeiten und Neid zu vermeiden. Außerdem können ungerechte Testamente vor Gericht angefochten werden.
*

Ausländische Besitztümer gehören auch zu Ihrem Eigentum und können daher als Nachlass steuerpflichtig sein.

Was ein islamisches Testament enthalten sollte

*

Eine Erklärung Ihres Glaubens, des Islam.
*

Anweisungen an die Testamentsvollstrecker / Verwandten, dass Sie nach den Bestattungsregeln des Islam bestattet werden möchten.
*

Wenn Sie als Erblasser dies wünschen, genaue Anordnungen an Ihre Testamentsvollstrecker und Andere, dass Sie einen Teil Ihres Nachlasses an wohltätige Verbände, Einrichtungen, Freunde oder Verwandte vermachen, die nach der Scharia nicht als Erben betrachtet werden (siehe auch unsere Broschüre über Sadaqa dscharija). Dieser Teil darf nicht mehr als ein Drittel Ihres Gesamteigentums ausmachen, nachdem Beerdigungskosten, Schulden und andere Kosten beglichen sind. Diese 1/3-Regelung gilt nicht, wenn eine Person keine überlebenden Blutsverwandten hat.
*

Anweisungen an Ihre Testamentsvollstrecker und andere, gegebenenfalls nach Abzug einer Spende wie oben beschrieben, Ihr Eigentum unter Ihren Erben nach den von der Scharia festgelegten Teilen aufzuteilen.

Änderungen an Ihrem Testament

Änderungen an Ihrem Testament, Geburten, Todesfälle und Veränderungen Ihres eigenen Familienstandes können Ihr Testament und sogar dessen Wirksamkeit beeinflussen. Stellen Sie deshalb sicher, dass Ihr Testament auf dem neuesten Stand ist. Eine Aktualisierung ist einfach und schnell zu erledigen, und Ihr Anwalt kann Sie dabei beraten.

„Falls jemand einem Erben seine Erbschaft vorenthält, enthält ihm Allah am Tag der Auferstehung seine Erbschaft im Paradies vor“ (Mischkatu l-Masabih).

Bitte vergessen Sie die Armen nicht in Ihrem Testament

Und Allah weiß es am Besten und Er führt zum Licht.

* „(s)“: salla llahu alaihi wa sallam (Allah segne ihn und schenke ihm Heil). Segensformel, die nach islamischem Brauch bei der Erwähnung des Propheten Muhammad gesprochen wird.

Newsletter-
anmeldung

Jetzt spenden

Deutschland

GLS Bank
IBAN: DE55430609676030448700
BIC: GENODEM1GLS