Die Begünstigten bedanken sich

Viele Muslime verbinden lediglich Ramadan mit der religiösen Praxis des Fastens, dabei gibt es neben dem Pflichtfasten auch die Möglichkeit außerhalb des Fastenmonats freiwillig zu fasten und sich damit hoffentlich Allah (subhanahahu wa ta’ala) anzunähern.

Vorzüge des Fastens
  • So berichtete Aisha (radi allahu anha) beispielsweise, dass unser geliebter Prophet Muhammad (ﷺ) die Gewohnheit hatte montags und donnerstags freiwillig zu fasten.
  • Abû Huraira (r) berichtete: >> Allâhs Gesandter (s) hat gesagt: „Keiner von euch darf (nur) am Freitag fasten; es sei denn, er fastet (zusätzlich) einen Tag davor oder einen Tag danach.“
  • Dann hätten wir noch die sogenannten „weißen Tage“ im Angebot mit denen der 13.-15. Tag eines jeden Mondmonats gemeint ist.
  • Ein weiterer besonderer Anlass zum freiwilligen Fasten ist der Tag von Arafat, also der Tag unmittelbar vor dem Opferfest.
  • Je nach Konfession gibt es dann noch das Fasten an Aschura, welches auf den 10. Tag des Monats Muharram fällt.
  • Auch empfiehlt es sich im Monat Schaban, also dem Monat vor Ramadan, freiwillig zu fasten, um sich auf das durchgängige Fasten im Ramadan vorzubereiten.

Ein Zeitpunkt den wir jedoch besonders für das freiwillige fasten hervorheben wollen ist der Monat nach Ramadan: Schawwal.

Wer nämlich im Ramadan gefastet hat, dem wird es an den Tagen nach dem Fest inschallah relativ leicht fallen 6 Tage im Schawwal freiwillig zu fasten, da der Körper noch an das Pflichtfasten gewöhnt ist. Dazu kommt der beachtliche Lohn in dieser Zeit für das freiwillige Fasten. So geht aus einem Hadith des Propheten Muhammad (ﷺ) sinngemäß hervor, dass derjenige der im Ramadan gefastet hat und dann im Folgemonat Schawwal 6 Tage freiwillig fastet bei Allah den gleichen Lohn bekommt, als habe er sein ganzes Leben gefastet. Subhanallah! Was für eine Großzügigkeit! Da kann ich nur sagen: Lasst Dir diesen Lohn nicht entgehen.

Die 6 freiwilligen Fastentage an Schawwal müssen dabei übrigens nicht am Stück erfolgen. Du kannst sie also bequem auf den ganzen Monat verteilen und auch mit der oben genannten Sunnah kombinieren und beispielsweise im Schawal montags und donnerstags oder auch freitags mit dem Donnerstag davor oder dem Samstag danach oder an den weißen Tag in Schawal und natürlich auch an allen anderen Tagen beliebig fasten.

Du kannst übrigens im Schawwal auch noch mehr als die genannten 6 Tage freiwillig fasten, wenn Du das möchtest. Auch empfiehlt sich der Monat nach Ramadan weiterhin, um versäumte Fastentage (beispielsweise wegen der Periode oder Krankheit) aus dem Ramadan nachzuholen.

Unabhängig von den hier aufgeführten Tagen kannst Du natürlich ausgenommen von den islamischen Feiertagen Eid ul-Fitr und Eid ul-Adha und den Tagen des Zweifels nach dem Opferfest während des ganzen Jahres mit Unterbrechungen freiwillig fasten.

Möge Allah Dein Fasten annehmen und Allah weiß es am besten!

Das freiwillige Fasten im Islam

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