Die Begünstigten bedanken sich

Aufgrund von Einschränkungen gegen die Verbreitung von Covid-19 haben viele Familien in unseren Projektländern ihre Einkommensquelle verloren. Um diese Menschen in der Corona-Krise zu unterstützen, wurden schon zahlreiche Nothilfeprojekte umgesetzt. In Indien in den Distrikten Dindigul und Theni konnte beispielsweise an 710 Familien jeweils 25kg Reis, 5kg Weizenmehl, 3kg Zucker, 2kg Linsen, 1l Speiseöl, 1kg Salz, 500g Tee und 500g Masalapulver ausgegeben werden.

Durch ein weiteres Nothilfeprojekt in Ruanda konnten in Kigabiro den gesamten April hindurch über 500 Familien von montags bis freitags mit Brot versorgt werden. Kleinverdienerfamilien wurden somit entlastet, die ebenfalls durch Sicherheitsmaßnahmen gegen das Coronavirus kein Einkommen mehr haben. Hinsichtlich der anhaltenden Not wurde das Projekt fortgesetzt.

Foto: Brotverteilung in Ruanda

Weiterhin wollen wir Dich auch daran erinnern, dass am 31. Juli inschallah das Opferfest stattfindet und Du bereits jetzt Dein Kurban über muslimehelfen an Bedürftige spenden kannst. Bei rechtzeitiger Auftragserteilung sorgen wir für Deine Namensnennung vor Ort und lassen Dir im Nachgang zeitnah eine Bestätigung per E-Mail zukommen, aus der Du erfahren kannst in welchem Projektland Dein Kurbanfleisch verteilt wurde. 

Interessiert? Dann erteile noch heute Deinen Kurbanauftrag!

Foto: Kurbanprojekt in Indonesien 2019
Nothilfe in der Corona-Krise

Zugehöriges Projekt

Viele Muslime verbinden lediglich Ramadan mit der religiösen Praxis des Fastens, dabei gibt es neben dem Pflichtfasten auch die Möglichkeit außerhalb des Fastenmonats freiwillig zu fasten und sich damit hoffentlich Allah (subhanahahu wa ta’ala) anzunähern.

Vorzüge des Fastens
  • So berichtete Aisha (radi allahu anha) beispielsweise, dass unser geliebter Prophet Muhammad (ﷺ) die Gewohnheit hatte montags und donnerstags freiwillig zu fasten.
  • Abû Huraira (r) berichtete: >> Allâhs Gesandter (s) hat gesagt: „Keiner von euch darf (nur) am Freitag fasten; es sei denn, er fastet (zusätzlich) einen Tag davor oder einen Tag danach.“
  • Dann hätten wir noch die sogenannten „weißen Tage“ im Angebot mit denen der 13.-15. Tag eines jeden Mondmonats gemeint ist.
  • Ein weiterer besonderer Anlass zum freiwilligen Fasten ist der Tag von Arafat, also der Tag unmittelbar vor dem Opferfest.
  • Je nach Konfession gibt es dann noch das Fasten an Aschura, welches auf den 10. Tag des Monats Muharram fällt.
  • Auch empfiehlt es sich im Monat Schaban, also dem Monat vor Ramadan, freiwillig zu fasten, um sich auf das durchgängige Fasten im Ramadan vorzubereiten.

Ein Zeitpunkt den wir jedoch besonders für das freiwillige fasten hervorheben wollen ist der Monat nach Ramadan: Schawwal.

Wer nämlich im Ramadan gefastet hat, dem wird es an den Tagen nach dem Fest inschallah relativ leicht fallen 6 Tage im Schawwal freiwillig zu fasten, da der Körper noch an das Pflichtfasten gewöhnt ist. Dazu kommt der beachtliche Lohn in dieser Zeit für das freiwillige Fasten. So geht aus einem Hadith des Propheten Muhammad (ﷺ) sinngemäß hervor, dass derjenige der im Ramadan gefastet hat und dann im Folgemonat Schawwal 6 Tage freiwillig fastet bei Allah den gleichen Lohn bekommt, als habe er sein ganzes Leben gefastet. Subhanallah! Was für eine Großzügigkeit! Da kann ich nur sagen: Lasst Dir diesen Lohn nicht entgehen.

Die 6 freiwilligen Fastentage an Schawwal müssen dabei übrigens nicht am Stück erfolgen. Du kannst sie also bequem auf den ganzen Monat verteilen und auch mit der oben genannten Sunnah kombinieren und beispielsweise im Schawal montags und donnerstags oder auch freitags mit dem Donnerstag davor oder dem Samstag danach oder an den weißen Tag in Schawal und natürlich auch an allen anderen Tagen beliebig fasten.

Du kannst übrigens im Schawwal auch noch mehr als die genannten 6 Tage freiwillig fasten, wenn Du das möchtest. Auch empfiehlt sich der Monat nach Ramadan weiterhin, um versäumte Fastentage (beispielsweise wegen der Periode oder Krankheit) aus dem Ramadan nachzuholen.

Unabhängig von den hier aufgeführten Tagen kannst Du natürlich ausgenommen von den islamischen Feiertagen Eid ul-Fitr und Eid ul-Adha und den Tagen des Zweifels nach dem Opferfest während des ganzen Jahres mit Unterbrechungen freiwillig fasten.

Möge Allah Dein Fasten annehmen und Allah weiß es am besten!

Das freiwillige Fasten im Islam

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