Die Begünstigten bedanken sich

Ohne Vertrauen würde die Menschheit aufhören zu existieren, Paare würde sich nicht mehr das „Ja-Wort“ geben und sie wären nicht mehr bereit Kinder auf die Welt zu bringen, sie zu versorgen und zu erziehen.

Ohne Vertrauen gäbe es auch keinen Glauben, denn keiner – außer den Gesandten Gottes (as)- erhielt bzw. erhält direkt von Gott Botschaften und Worte. Demnach vertrauen wir in unserem Glauben auf die Aussagen der Gesandten (as).

Ohne Vertrauen gäbe es auch keine Freundschaften, soziale Beziehungen und keine Gemeinschaften. Ohne Vertrauen würde keine Hilfeleistung funktionieren und Menschen in Not und Schwierigkeiten würde allein gelassen.

Es gibt eine wunderbare Geschichte, dich mich immer sehr beeindruckt hat. Sie bringt die Realität wie Vertrauen Menschenleben retten kann sehr treffend auf den Punkt und darüber hinaus die Tatsache, was passieren würden, wenn Vertrauen fehlt. Die Geschichte geht folgendermassen:

Ein Beduine ist in der Wüste unter der sengende Sonnenhitze unterwegs auf seinem Kamel als er in der Ferne einen Menschen bemerkt. Er reitet zu ihm hin. Es ist ein Mann, der ihn um Wasser fleht und sagt, dass er am Verdursten ist. Der Beduine steigt von seinem Kamel hinab und gibt ihm zu Trinken. Nachdem der Mann getrunken hat, schlägt er den Beduinen nieder und reitet mit seinem Kamel fort. Er lässt den Beduinen alleine in der Wüste zurück. Der Beduine rauft sich mit Mühe auf und schreit dem Dieb folgende Worte hinterher: „Erzähle diese Begebenheit niemanden, ansonsten wird keiner mehr in der Wüste einem Verdurstenden Wasser geben!

Wenn das Vertrauen geschwunden ist, ist es kaum mehr zurückzugewinnen.

Bedeutet das aber, dass wir Muslime in das andere Extrem verfallen und grundsätzlich mißtrauisch sein müssen oder in jeder Angelegenheit immer Zweifel haben sollten? Nein, das denke ich nicht.

Der Muslim soll wachsam sein, aber es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen Wachsamkeit und Mißtrauen. Manche haben bittere Erfahrungen – selbst mit ihren Glaubengeschwistern – machen müssen. Aber jeder muss sich auch selbstkritisch fragen, ob er/sie da nicht seinen Verstand ausgeschaltet und die Augen vor manchen Fakten geschlossen hatte.

Bei der ersten Begegnung muss man dem anderen deswegen zunächst einmal einen gewissen Vertrauensvorschuß einräumen, das natürlich nicht auf Naivität und falschen oder irrationalen Vorstellungen basieren darf. Dies ist zugegeben nicht immer einfach Ausgewogenheit zu halten.

Diese Dinge erleben auch wir immer wieder in unserer täglichen Arbeit (siehe auch Blog: Vertrauen). Im Bereich der humanitären Hilfe ist Vertrauen sogar noch entscheinder, da die Menschen uns ja ihre Spenden anvertrauen.

Manchmal rufen Menschen bei uns an und fragen mich: “Wie kann ich euch denn vertrauen?“.

Ich erzähle dann von der über 25 Jährigen Arbeit von muslimehelfen, von der Kontrolle der Behörden, von der Transparenz in der Arbeit usw. Wenn aber alle Belege der korrekten Verwendung der Spendengelder, die Informationen über die Arbeit (s. Blog: Korrekt arbeiten) und die aufrichtigen Antworten auf die Fragen die Zweifel und das Mißtrauen nicht ausgeräumt haben, stelle ich dann dem Anrufer selbst eine Frage: „Welche Voraussetzungen müssen wir denn aus Ihrer Sicht erfüllen, um vertrauenswürdig zu sein?“. Die Antwort dazu versagt fast immer.

Deswegen sind ständige unbegründete Zweifel und permanentes Mißtrauen ohne Berücksichtung der Fakten keine Eigenschaft eines Gläubigen – Wachsamkeit und Benutzen des Verstandes aber schon.

Rüştü Aslandur, muslimehelfen

Zweifel und Misstrauen: Haupteigenschaften eines Gläubigen?

Zugehöriges Projekt

LIEBE GESCHWISTER, as-Salamu alaikum wa Rahmatu Llahi wa Barakatuh!

Mit dem ersten Muharram beginnt das neue islamische Hidschra-Jahr. Der Monat Muharram ist einer der Heiligen Monate und der einzige mit der Bezeichnung „Allahs Monat Muharram“. Und als solcher zeichnet er sich durch einige Merkmale aus, über die wir bereits im letzten Jahr berichteten.

Vor mehr als 1400 Mondjahren also wanderte der Prophet Muhammad, Allah segne ihn und schenke ihm Heil (s), von Mekka nach Medina aus; dieses Ereignis markierte später den Beginn der islamischen Zeitrechnung. Die Geschichte seiner Hidschra (Auswanderung) gibt immer wieder Anlass zur Hoffnung auf Allah; Hoffnung, dass es der muslimischen Gemeinschaft und allen notleidenden Menschen besser gehen wird. muslimehelfen gibt sie die Hoffnung, dass Sie nicht nachlassen und uns auch weiterhin helfen, zu helfen. Denn obwohl die Auswanderung des Propheten (s) so lange zurückliegt, bleibt sie immer aktuell.

Hidschra – bis die Sonne vom Westen aufgeht

So sagte der Prophet (s) sinngemäß: „Die Hidschra (gliedert sich in) zwei Arten: Eine von beiden ist, dass du dich von den Schlechtigkeiten fernhältst, und die andere ist die Hidschra zu Allah und zu Seinem Propheten. Und die Hidschra bricht nicht ab, solange die Tauba (reumütige Umkehr) angenommen wird. Und die Tauba wird angenommen, bis die Sonne vom Westen aufgeht. Und wenn sie dann aufgeht, wird jedes Herz mit dem, was in ihm ist, versiegelt, und das Tun der Menschen ist beendet“ (Ahmad).

Hidschra – Mittel auf dem Weg zu Allah

Die Hidschra ist seit jeher ein Mittel auf dem Weg zu Allah, wie viele Beispiele bezeugen, darunter:

  • Die Hidschra des Propheten. Der Prophet (s) sagte sinngemäß: „Ich sah im Traum, dass ich von Mekka in einen Landstrich mit Palmen auswandere, und ich dachte, es wäre Yamama oder Hadschar, und es war die Stadt Yathrib“ (Buchari).
  • Die Hidschra einiger Prophetengefährten (r). Aischa (r) berichtete sinngemäß: „Der Prophet sagte zu den Muslimen: „Mir wurde der Ort eurer Auswanderung gezeigt; es ist ein Landstrich mit Palmen zwischen den zwei Lavafeldern. Daraufhin zogen einige in Richtung Medina aus…“ (Buchari).
  • Die Hidschra des Propheten Ibrahim, Friede auf ihm (a.s.). Ibrahim (a.s.) sagte sinngemäß: „… Ich bin ja ein Auswanderer (Muhadschir) zu meinem Herrn, Er ist ja, Er, der Mächtige, der Weise“ (29:26).
  • Die Hidschra der Gefährten der Höhle. „Als die jungen Männer sich nach der Höhle begaben…“ (18:10). „Und wenn ihr euch zurückgezogen habt von ihnen und dem sie außer Allah dienen,…“ (18:16). „Sie, wenn sie von euch Kenntnis haben, steinigen sie euch oder bringen euch zurück in ihre Glaubensgemeinschaft, und dann ergeht es euch sicher nicht mehr wohl, niemals“ (18:20).
  • Die Hidschra desjenigen, der hundert Menschen getötet hatte. Der Prophet (s) berichtete von einem Mann, der hundert Menschen getötet hatte und dem – als er reumütig zu seinem Herrn umkehren wollte – sinngemäß gesagt wurde: „Brich auf nach Soundso, denn dort leben Menschen, die Allah, dem Erhabenen, dienen; so diene Allah mit ihnen. Und kehre nicht um in dein Land, denn es ist ein schlechtes Land“ (Muslim).

Hidschra – ihre Vorzüge und ihr Lohn

Der Koran berichtet an vielen Stellen über den Vorzug derjenigen, die auf Allahs Wege auswandern, und über den Lohn, den sie dafür erwarten dürfen:

  • „Ja, diejenigen, die geglaubt haben und die ausgewandert sind und sich ganz eingesetzt haben auf dem Weg Allahs, diese erhoffen die Barmherzigkeit Allahs, und Allah ist verzeihend, barmherzig“ (2:218).
  • „… und diejenigen, die ausgewandert sind und aus ihren Heimstätten vertrieben wurden und denen Leid angetan wurde auf Meinem Weg und die gekämpft haben und getötet wurden, ganz bestimmt decke Ich ihre Schlechtigkeiten zu, und ganz bestimmt lasse Ich sie in Gärten hineingehen, unter denen Gewässer fließen, als Lohn von Allah, und Allah, bei Ihm ist der schönste Lohn“ (3:195).
  • „Und wer auf dem Weg Allahs auswandert, findet auf der Erde viel weiterstreckten Auswanderungsweg, und wer aus seinem Haus herausgeht als Auswanderer zu Allah und Seinem Gesandten, dann holt ihn das Sterben ein, so ist schon seine Belohnung Allah zugefallen, und Allah ist verzeihend, barmherzig“ (4:100).
  • „Diejenigen, die geglaubt haben und ausgewandert sind und sich ganz eingesetzt haben mit ihren Vermögensgütern und sich selbst auf dem Weg Allahs, und diejenigen, die Bleibe gegeben haben und geholfen haben, diese sind – die einen von ihnen den anderen – Schutzfreunde, und diejenigen, die geglaubt haben und nicht ausgewandert sind, ihr habt mit ihnen keine Schutzfreundschaft, bis sie auswandern, …“ (8:72).
  • „Diejenigen, die geglaubt haben und ausgewandert sind und sich ganz eingesetzt haben auf dem Wege Allahs mit ihren Vermögensgütern und sich selbst, sind von bedeutenderem Rang bei Allah, und diese, sie sind die Glückseligen. Ihr Herr kündet ihnen Barmherzigkeit an von Sich und Zufriedenheit und Gärten, in denen für sie bleibenden Gnadengaben sind. Ewig sind sie dort, für immer, ja, Allah, bei Ihm gibt es gewaltige Belohnung“ (9:20-22).
  • „Und diejenigen, die ausgewandert sind um Allahs willen, nachdem ihnen Unrecht angetan wurde, ganz bestimmt weisen Wir ihnen in dieser Welt eine gute Wohnstätte zu, – und bestimmt ist die Belohnung des Jenseits größer, wenn sie es wüßten, …“ (16:41).
  • „Dann ist dein Herr denjenigen, die ausgewandert sind, nachdem sie verfolgt wurden, sich dann ganz eingesetzt und geduldig ausgeharrt haben – dein Herr ist ja danach bestimmt verzeihend, barmherzig“ (16:110).

Der „ganze Einsatz“ (Dschihad), der in obigen Versen verschiedentlich angesprochen wird, meint nicht notwendigerweise den bewaffneten Kampf. Vielmehr kann sich jeder mit dem ganz einsetzen, was Allah ihm gegeben hat. Ebenso bedeutet die Hidschra nicht nur die geographische Auswanderung von einem Gebiet ins andere. Was die Hidschra für den einzelnen in der Praxis bedeutet, erfahren Sie hier.

Wie oben erwähnt, definierte der Prophet (s) eine der Arten der Auswanderung derart, dass man sich fernhalte von Schlechtigkeiten. Dazu sagte er (s) auch: Der Muslim ist derjenige, vor dessen Zunge und Hand die Muslime sicher sind, und der Auswanderer ist derjenige, der sich von dem fernhält, was Allah verwehrt hat“ (Buchari).

Wa l-Llahu a’lam wa bi l-Llahi t-Taufiq.

Und Allah weiß es am besten, und mit Allah ist der Erfolg.

Beginn des Jahres 1425 n. H.

Zugehöriges Projekt

Hadsch“ bezeichnet dem Wort nach die Bewegung hin zu Allah und zugleich die Bemühung seinem Ego Herr zu werden.

Die Riten der Hadsch können kurz folgendermassen zusammengefasst werden: Man legt die Alltagskleidung an der Grenze des Heiligen Gebietes ab, legt dafür zwei einfache weiße Tücher, Ihram genannt, an und lässt sein Kopf unbedeckt (für Männer). Mit dem Übertritt der Grenze zum Heiligen Gebiet (miqad) versucht der Gläubige in eine andere, geistige Welt einzutauchen. Die Kaaba, das erste Gotteshaus auf Erden, wird umrundet. Auf der Ebene von Arafat, in der Nähe von Mekka, steht man vor seinem Schöpfer und spricht vielleicht die aufrichtigtsen Gebte seines Lebens. Danach zieht man nach Muzdalifa weiter und übernachtet dort, von dort bewegt man sich dann nach Mina, steinigt symbolisch den Teufel, schächtet ein Opfertier. Der Pilger kehrt danach nach Mekka zurück, umkreist abermals die Kaaba und läuft am Schluss zwischen den beiden Hügeln Safa und Marwa hin und her.

Vielleicht ist die Hadsch unter den Gottesdiensten (Ibadaat), der Gottesdienst, der die meisten Symbolhandlungen beherbergt. Es lohnt sich aus diesem Grund über diese mal ein wenig nachzudenken und die Tiefe der Hadsch zu ergründen.

Das Thema „Hadsch“ besitzt eine wichtige und umfassende historische Dimension.

Die Kaaba wird Baitullah, das „Haus Gottes“ bezeichnet, weil es das erste Haus war, das für die Anbetung des Einen Einzigen Gottes errichtet wurde. Dieser Tempel Gottes wurde von Adam (a.s.), dem ersten Menschen und Propheten aufgbaut. Später wurde er von Ibrahim und seinem Sohn (a.s.) wiedererrichtet. Somit ist die Kaaba und dieses Gebiet schon seit Anbeginn der Menschheit heilig und bedeutend. Es wird berichtet, dass nachdem Adam und Havva aus dem Garten weggehen mussten, sie sich nach einer Trennung in der Ebene von Arafat getroffen haben. Die Möglichkeit dort zueinander zu finden, ist mit der Barmherzigkeit und Gnade Allahs ihnen gegenüber verbunden. Bei der Hadsch treffen und versammeln sich noch heute die Pilger auf dieser Ebene. Sie erinnern sich der Barmherzigkeit ihres Schöpfers und danken Ihm. Bei der symbolischen Steinigung des Schaitans an den Säulen in Mina kommt dem Pilger der Freund Gottes, Ibrahim (a.s.), in den Sinn, der den Anspruch besaß, dass er nichts und niemanden mehr liebte als Allah, seinen Herrn. Ibrahim (a.s.) wurde in seinem Anspruch geprüft und er sollte auf Gottes Geheiß seinen Sohn opfern. Der Teufel versuchte ihn daran zu hindern und wollte ihn verleiten Gottes Gebot zu übertreten. Ibrahim (a.s.) bewarf den Feind Gottes mit Steinen, um ihn zu vertreiben. Es wird berichtet, dass sich diese Begebenheit in Mina zutrug.

Das Laufen zwischen den Hügeln von Safa und Marwa, das als „sa’y“ bezeichnet wird, hat folgenden geschichtlichen Hintergrund: Ibrahim (a.s.) musste seine Frau Hadschar mit Ismail in ihren Armen in Mekka zurücklassen. Die Mutter suchte voller Sorge für ihr Baby in der Wüste, nach Wasser, wobei sie in ihrer Ausweglosigkeit von einem Hügel zu dem anderen rannte. In dieser schwierigen Situation kam die Hilfe Allahs: Der segensreiche Brunnen Zamzam erschloß sich Hagar.

Der gesamte Ablauf der Hadsch wird mit dem Ablauf des Jüngsten Tages verglichen: Bar von jeglichen weltlichen Anzeichen wie Äußerlichkeiten der Kleidung oder weltliche Stand und Ansehen werden wir vor unseren Schöpfer treten. Wir stehen schwach und bedürftig vor Ihm und nur die gute Tat mit der richtigen Absicht wird vorgebracht werden, durch die sich Allah Seinen Dienern erbarmt.

Wenn in dieser Zeit die Pilger in Mekka, Muzdalifa, Mina und Arafat ihre Hadschriten vollziehen, verbinden sie die Geschichte der Menschheit von Beginn mit Adam (a.s.) und erleben die Ereignisse mit Abraham, Hadschar und Ismail (a.s.). Sie vollziehen ihre Hadsch nach dem Vorbild Muhammads (s). Sie spannen somit den Bogen von der Geschichte und Gegenwart zum Abschluss der Reise des Menschen, das beim letzten Gericht vor Allah ihr Ende findet. Bei der Hadsch erleben die Gläubigen also des Schicksal der Menschheit in der Geschichte am eigenen Leib. Wie glücklich ist der, der die Möglichkeit dafür bekommt.

Freuen wir uns an diesem Fest und danken Allah für Seine für all Seine Möglichkeiten, die Er uns gegeben hat.

Menschheitsgeschichte selbst erleben

Zugehöriges Projekt

Kurban – das Schlachtopfer

Ein Opfer als Zeichen

Allah prüfte den Propheten Ibrahim, Friede auf ihm. Er verlangte, er solle um Seinetwillen auf das Allerliebste verzichten, das er hatte: Seinen einzigen Sohn. Als Vater und Sohn zur Verwirklichung der Tat schritten, ersparte Allah ihnen aus seiner Barmherzigkeit heraus dieses Opfer. Zur Erinnerung daran schlachten wir alljährlich am Opferfest ein Opfertier.

Es geht dabei nicht um Fleisch oder Blut, sondern um Gottesfurcht. Gott prüft damit unsere Opferbereitschaft. Im Koran heißt es dazu: „Sicher erreicht nicht ihr Fleisch Allah, und nicht ihr Blut, sondern es erreicht ihn die Gottesfurcht von euch.“ (22:37)

Wortbedeutungen

Die Wörter Kurban und Udhija bedeuten beide „Opfertier, Schlachtopfer“. Das Wort Kurban kommt von dem arabischen Verb qaruba, das „sich nähern“ und abgeleitet „darbringen“ bedeutet. Das arabische Wort Udhija kommt von dem Verb dahhaa, das „opfern, als Opfer darbringen“ bedeutet. Als Kurban bzw. Udhija bezeichnet man demnach das Opfertier, das nach dem Id-Gebet (türk. Bayram Namazi) am „Opfertag“ (Jaumu n-Nahr) oder während der darauffolgenden „Tage des Taschriq“ (Ajjamu t–Taschriq) geschlachtet wird, um Allah näher zu kommen.

Der Opfertag ist der erste Tag des Opferfestes (Idu l-Adha, türk. Kurban Bayrami) am 10. des Monats Dhu l-Hiddscha. Die „Tage des Taschriq“ sind die drei darauffolgenden Tage des Opferfestes, nämlich der 11., 12. und 13. Tag im Dhu l-Hiddscha. Taschriq kommt von dem Verb scharraqa, das u.a. „in Streifen schneiden und an der Sonne trocknen“ bedeutet und sich auf den damaligen Brauch bezieht, das Fleisch auf diese Weise zu konservieren.

Das Gebot des Opferns

Die Mehrheit der Gelehrten sieht das Darbringen des Schlachtopfers als Sunna mu’akkada, d.h. als eine Praxis, die der Prophet Muhammad, Allah segne ihn und schenke ihm Heil (s), regelmäßig verrichtete.

Der Prophet sagte einmal sinngemäß: „Wer (sich im) Wohlstand (be-)findet und nicht opfert, der soll sich bestimmt nicht unserem Gebetsplatz nähern!“ (Ahmad, Ibn Madscha) (1). Aufgrund der Strenge dieser Aussage stufen die Gelehrten Rabi’a, Al-Laith ibn Sa’d, Abu Hanifa und Al-Auza’i, Allah sei ihrer Seelen gnädig, das Darbringen des Kurban aber als wadschib (obligatorisch) (2) für jede Person ein, die wohlhabend ist.

Als einfaches Prinzip lässt sich wohl festhalten, dass das Darbringen eines Opfertieres zumindest eine starke Sunna ist, der jeder nachkommen sollte, der dazu in der Lage ist.

Für wen gilt das Opfertier?

Ein Opfertier genügt dem Opfernden und den Angehörigen seines Haushaltes, da der Prophet (s) sagte: „Jedem Haushalt obliegt ja in jedem Jahr ein Schlachtopfer“ (Abu Dawud) (3).

Hat ein Erblasser  testamentarisch festgelegt, dass aus dem Drittel seines Vermögens, über das er testamentarisch verfügen darf, ein Opfertier dargebracht werden soll, oder hat er eine entsprechende Stiftung (Waqf) eingerichtet, so muss das Opfer durchgeführt werden. Hat er dies nicht getan und jemand möchte im Namen des Verstorbenen opfern, so ist dies eine gute Tat für den Opfernden und eine Art von Sadaqa für den Verstorbenen.

Es ist aber Sunna, sowohl die lebenden als auch die verstorbenen Angehörigen seines Haushaltes in die Belohnung für das Opfertier mit einzubeziehen und bei dessen Schlachtung zu sagen: Allahumma hadha ’anni wa ’an Aali Baiti (4) – „oh Allah, dies ist von mir und von den Angehörigen meines Haushaltes.“ Es ist nicht nötig, für jeden Verstorbenen jeweils ein eigenes Opfertier zu schächten.

Die Zeit des Opferns

Die Zeit des Opferns beginnt am ersten Festtag nach dem Verrichten des Id-Gebets (türk. Bayram Namazi) mit dem Imam. Der Prophet Muhammad (s) sagte sinngemäß: „Das erste, womit wir an diesem unseren Tag beginnen, ist, dass wir beten, dann gehen wir zurück und schlachten. Wer dies tut, der hat unsere Sunna getroffen, und wer vor (dem Gebet) geschlachtet hat, so ist es Fleisch, dass er seiner Familie dargeboten hat; es hat nichts vom Opfern“ (Buchari).

Allahs Gesandter (s) trug demjenigen auf, der vor dem Gebet ein Tier schlachtete, an dessen Stelle ein anderes nach dem Gebet zu schlachten. Dschundub (r) berichtete, dass er sah, wie der Prophet (s) betete, dann zu den Menschen sprach und sagte: „Wer geschlachtet hat bevor er gebetet hat, der schlachte stattdessen ein anderes (Opfertier), und wer nicht geschlachtet hat, der schlachte“ (Buchari).

Die Zeit für das Opfern erstreckt sich bis kurz vor Sonnenuntergang am letzten Tag des Taschriq; während dieser Zeit kann bei Tag und bei Nacht geschlachtet werden (5). Wir bei muslimehelfen arbeiten bei der Schlachtung und Verteilung von Opfertieren seit Jahren mit unseren Projektpartnern zusammen und halten diesen Zeitraum ein.

Beschaffenheit des Opfertiers

Das Opfertier muss vom Weidevieh sein; Allah spricht: „Und für jede Gemeinschaft haben Wir einen Opferbrauch gemacht, damit sie den Namen Allahs nennen über dem, womit Er sie versorgt hat vom Tier des Weideviehs. …“ (22:34). Zum Weidevieh zählen Kamele, Kühe, Schafe, Ziegen u.ä.

* Kamele müssen mindestens fünf Jahre alt sein.
* Kühe müssen mindestens zwei Jahre alt sein.
* Schafe und Ziegen müssen mindestens ein Jahr alt sein. Falls ein Lamm älter als 6 Monate, groß und gut genährt ist, kann man es auch als Opfertier schächten.

Eine Kuh oder ein Kamel können sich nach allgemeiner Auffassung bis zu sieben Personen als Opfertier teilen. Nach einer weiteren Meinung können sich ein Kamel auch bis zu zehn Personen teilen, da Ibn Abbas (s) berichtete: „Wir waren mit Allahs Gesandtem, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, auf einer Reise als das Opferfest kam. Und wir beteiligten uns bei den Schlachtkamelen zu zehnt und bei den Kühen zu siebent“ (Ibn Madscha) (6).

Das Opfertier darf nicht an einer offenkundigen Krankheit leiden. Es darf nicht offenkundig lahmen, blind oder mager sein (7). Und Ali (r) sagte sinngemäß: „Allahs Gesandter, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, trug uns auf, die (Unversehrtheit der) Augen und Ohren zu begutachten“ (8).

Jemanden zum Opfern beauftragen

Es ist erlaubt, jemanden zu beauftragen, für ihn zu schächten, da auch der Prophet (s) im Namen seiner Gattinnen (r) Kühe geopfert hat (Buchari). Aber es ist besser, das Opfertier selbst zu schächten. Wenn jemand das nicht tut, ist es besser, bei der Schächtung anwesend zu sein. Hilfsorganisationen können dies allerdings wohl selten verwirklichen.

Die Verteilung des Fleisches

Es ist mustahabb (empfohlen), das Fleisch in drei Teile aufzuteilen: Ein Drittel für den eigenen Konsum, ein Drittel zum Verschenken und ein Drittel zum Spenden (9).

Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass nichts vom Fleisch, vom Fett oder von der Haut (bzw. vom Fell) des Opfertieres verkauft werden darf. In einem Hadith (Überlieferung) heißt es: „Wer die Haut seines Opfertieres verkauft, der hat nichts von seinem Schlachtopfer“ (al-Haakim, Baihaqi). Es ist auch nicht erlaubt, demjenigen, der die Schächtung vornimmt, etwas vom Opfertier als Bezahlung dafür zu geben. Ali (r) überlieferte: „Allahs Gesandter, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, trug mir auf, mich um das Schlachtopfer zu kümmern und sein Fleisch, seine Haut und seine Decke zu spenden und dem Metzger nichts davon (als Bezahlung) zu geben. Und er sagte: ,Wir geben ihm von unserem (Anteil des Fleisches)’“ (Buchari, Muslim). Es ist also möglich, dem Metzger einen Teil des Fleisches als Geschenk zu überlassen. Es ist auch erlaubt, Nichtmuslimen von dem Fleisch zu geben, wenn sie bedürftig, Verwandte oder Nachbarn sind, oder um die Herzen einander näher zu bringen.

Innere und äussere Haltung des Opfernden

Der Prophet Muhammad (s) sagte über die segensreiche Zeit der ersten zehn Tage des Monats Dhu l-Hiddscha sinngemäß: „Es gibt keine Tage, in denen rechtschaffene Werke Allah lieber sind als die (ersten) zehn Tage des Dhu l-Hiddscha“ (Ad-Daarimi). Eine der besten Taten, die man in dieser Zeit sicher tun kann, ist das Vollziehen der Pilgerfahrt. Aber es steht auch dem nicht pilgernden Muslim gut an, sich während dieser Tage verstärkt um gute Taten und freiwillige Gottesdienste wie Beten, Fasten, Spenden, Allahs eingedenk sein etc. zu bemühen. Und zu den besten Werken, die ein Muslim in dieser Zeit vollbringen kann, gehört eben das Schlachten eines Opfertieres und das Erflehen von Allahs barmherziger Vergebung.

Es ist auch Sunna, dass derjenige, der die Absicht hat, ein Opfertier darzubringen, vom ersten Dhu l-Hiddscha bis zu dem Zeitpunkt, da er sein Schlachtopfer dargebracht hat, seine Haare und Nägel nicht schneidet. Der Prophet (s) hat gesagt: „Wenn ihr den Neumond des Dhu l-Hiddscha sichtet, und jemand von euch möchte ein Opfertier darbringen, so enthalte er sich (des Schneidens) seiner Haare und Nägel, bis er es dargebracht hat“ (Muslim) (10).

Hat jemand erst nach dem 1. Dhu l-Hiddscha die Absicht gefasst, ein Opfertier zu schlachten, so soll er sich vom Zeitpunkt seines Entschlusses an die Haare und Nägel nicht mehr schneiden. Hat jemand die Absicht gefasst und danach wissentlich Haare oder Nägel geschnitten, so soll er aufrichtig um Vergebung bitten. Es ist dann nicht erforderlich, dass er ein weiteres Schlachtopfer darbringt; das erste Opfer bleibt gültig und wird, inschaa’ Allah (wenn Allah will), angenommen. Natürlich ist es aber erlaubt, Haare und Nägel zu waschen oder aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen doch zu schneiden.

Der Opfernde ähnelt damit sowohl innerlich als auch äußerlich dem Pilger: Wie der Pilger schlachtet er ein Opfertier, wodurch er Allah näher kommen will; wie der Pilger, der sich im Ihram (Weihezustand) befindet, enthält sich für eine bestimmte Zeit des Schneidens der Haare und Nägel; er ist besonders um rechtschaffene Werke bemüht; er erfleht Allahs Vergebung und hofft auf Errettung aus dem Höllenfeuer.

Und Allah weiß es am besten, und mit Allah ist der Erfolg.

Wenn Sie weitere Fragen haben, finden Sie sie vielleicht in den 25 Fragen zu Kurban beantwortet. Oder fragen Sie einfach uns unter (0621)4054670, info@muslimehelfen.org.

 

Anmerkungen

(1) Al-Albani stuft diesen Hadith in seinem Werk Sahihu l-Dschami’ als sahih ein (6490). Vgl. auch An-Nawawi in Al-Madschmu’ (8/385) und Al-Marghinani in Al-Hidaja (4/403).
(2) Begriff aus dem islamischen Recht zur Bezeichnung einer Verpflichtung, deren Unterlassung Sünde, aber nicht Glaubensverweigerung (Kufr) ist (vgl. Denffer, Ahmad von: Kleines Wörterbuch des Islam).
(3) Al-Hafith stuft diesen Hadith im Werk Al-Fath als hasan ein (10/6), ebenso auch Al-Albani in Sahih Abi Dawud (2421). Vgl. aber auch den vorigen Absatz und die 2. Frage bei den 25 Fragen zum Kurban.
(4) Ähnlich bei Buchari, Nr. 1967.
(5) Siehe An-Nawawi in Al-Madschmu’ (390, 391/8) und sowie Al-Mu’tamad fi Fiqh Ahmad (1/367).
(6) Al-Albani klassifizierte diesen Hadith in Sahih Ibn Madscha als sahih (Nr. 2536).
(7) Ebd. Nr. 2545.
(8) Ebd. Nr. 2544.
(9) So auch die Meinung von Ibn Mas’ud (r) und Ibn ’Umar (r).
(10) Nach der hanbalitischen Rechtsschule ist es demnach haram (verboten), in diesem Fall Haare und Nägel zu schneiden (siehe Al-Mu’tamad fi Fiqh Ahmad, 1/370) und nach der schafiitischen Rechtsschule bekanntermaßen makruh (unerwünscht). Zu der zweiten Meinung neigt auch An-Nawawi (siehe Al-Madschmu’ 8/391).

Kurban – das Schlachtopfer

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