Die Begünstigten bedanken sich

Menschen in Not zu helfen ist eine gute Tat. Um den Bürgern einen zusätzlichen Anreiz dafür zu geben, können Spenden am Jahresende vom Einkommen abgesetzt werden und führen so zur Minderung der Steuerlast.

Der Spendenbegriff

Spenden sind dem deutschen Steuerrecht nach freiwillige Leistungen zur Förderung bestimmter begünstigter Zwecke und Empfänger. Aber nicht jede Spende wirkt steuermindernd. Um steuerlich anerkannt zu werden, müssen einige Kriterien erfüllt sein. muslimehelfen ist seit mehr als 15 Jahren ein anerkannter Wohltätigkeitsverein mit einem spendenbegünstigten Zweck.

Hier ein kurzer Überblick

Das Spendenrecht ist seit dem 01. Januar 2000 neu geregelt worden.

Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) müssen auf neuen Formularen quittiert werden. Statt der bisherigen Spendenbestätigung bzw. Spendenquittung, heißen sie jetzt „Bestätigung über Zuwendungen“.

Jede Zuwendung muss künftig einzeln und nach vorgeschriebenem Muster bestätigt werden. Dankes- oder Hinweistexte dürfen nicht mehr auf dem Formular erscheinen.

Mitgliedsbeiträge sind, wie Spenden, steuerlich begünstigt, wenn der Verein – wie muslimehelfen – selbst Spendenbescheinigungen ausstellen darf.

Neu ab der Euro-Einführung:

Bei Spenden bis 100,– Euro (früher 100,– DM) genügt weiterhin der Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt. Zu beachten ist hier, dass als Verwendungszweck das Wort „Spende“ bzw. „Spendenzweck“ erscheint. Daher ist es das Einfachste, vorgedruckte Einzahlungs- bzw. Überweisungsformulare zu verwenden.

Generell gilt: Bei Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 5% des Einkommens steuerlich als Spende absetzbar.

Hier ein vereinfachtes Rechenbeispiel

Angenommen, meine Gesamteinkünfte betragen am Jahresende 40.000 Euro. Gespendet habe ich davon insgesamt 2.000 Euro für wohltätige Zwecke. Diese 2.000 Euro werden in voller Höhe anerkannt, und vermindern mein zu versteuerndes Einkommen auf 38.000 Euro (ohne Berücksichtigung anderer Abzüge).

Spenden in Notsituationen

Das Finanzamt ist weniger bürokratisch, wenn Menschen für plötzliche Notsituationen, wie Naturkatastrophen oder Bürgerkriege, spenden. Hier genügt generell der Einzahlungsbeleg oder der Kontoauszug.

Eine Steuerentlastung für eine gute Tat

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